Langzeit-Reversibilität der Ethambutol-induzierten Optikopathie
I. Frisch, A. Castro-Mendoza, H. Krastel
Einleitung: Ethambutol ist ein Tuberkulostatikum der ersten Wahl, weshalb in der tuberkulo-statischen Therapie darauf nicht verzichtet werden. Schweren Visusbeeinträchtigungen unter Therapie wurden allerdings beobachtet. Zu den pathologischen Befunden zählen eine verminderte zentrale Sehschärfe, ein pathologischer Gesichtsfeldbefund sowie eine Farbsinnstörung entlang der blau-grün und rot-grün Achse. Ethambutol weist eine spezifische Toxizität bezüglich retinaler Ganglienzellen auf. Es verursacht einen AbFall der zytosolischen Calcium-Konzentration und einen Anstieg des mitochondrialen Calciumgehaltes. Somit wird der Farbcodierungsprozess auf zwei Ebenen gehemmt. Eine sichere Dosis" existiert nicht. Visusminderungen wurden bei einer täglichen Dosis von mehr als 15 mg/kgKG beschrieben, die therapeutische Dosis liegt bei 20 mg/kgKG. Je früher eine Ethambutoloptikopathie diagnostiziert wird, desto günstiger sind die Aussichten bezüglich der Reversibilität. Langzeitstudien wären notwendig. Wir beschreiben zwei Patienten, welche nach nahezu völligem Visusverlust eine Erholung auf normalen Snellen-Vius über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zeigten.
Methode: Die Visusprüfung erfolgte nach DIN 58220. Zur Farbsinnprüfung wurden pseudo-isochromatische Tafeln nach Velhagen und Ishihara, sowie der gesättigte (Farnsworth) und der desaturierte Panel D 15 (Lanthony) verwendet. Es wurden kinetische Gesichtfelduntersuchungen nach Goldmann, sowie statische Octopus-Perimetrien durchgeführt. VEPs wurden nach dem ISCEV Standard erstellt.
Ergebnisse: Eine 42 jährige, bisher augengesunde
Patientin wurde aufgrund einer Lungentuberkulose seit vier Monaten mit
Ethambutol (18mg/Tag) behandelt, als sie eine plötzliche bds. Visusminderung
bemerkte. Der Visus betrug bds. s.c. 0,1, in der Perimetrie fand sich ein
Zentralskotom, im VEP waren bds. keine Latenzen abgrenzbar. Die Farbsinnprüfung
zeigte eine Protanstörung. Nachdem einen Monat später der Visus auf rechts 0,06
und links 0,08 lverschlechtert hatte, wurde die Ethambutoltherapie beendet. In
den folgenden 3 Monaten kam es zu einer subjektiven und objektiven
Befundbesserung mit Visusanstieg auf rechts 01, und links 0,125. Nach 7 Monaten
hatte ich der Visus auf rechts 0,5 und links 0,3, 12 Monate später auf rechts
0,8 und links 0,6 gesteigert. Auch Farbsinn, Perimetrie und VEP wiesen eine
Verbesserung auf. Ein ähnlicher Verlauf wurde bei einer anderen weiblichen
Patientin beobachtet, bei der die Visuserholung über zwei Jahre dauerte. Diskussion: Wenn es durch Ethambutol zu einer deutlichen visuellen Funktionsbeinträchtigung kommt, kann eine Erholung der Funktion länger als ein Jahr dauern. Die Möglichkeit der Langzeiterholung bei Ethambutoltoxizität muß bei Beurteilung der visusellen Funktion berücksichtigt werden.
Augenklinik der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, INF 400, D-69120 Heidelberg